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    Mini Haus

    Tiny House | Minihaus | Mikrohaus | Modulhaus

    Das Tiny House in Deutschland kommt !

    Mikrohaus

    „Tiny Houses“ (Mikro- oder Minihaus) sind die kleinste Form von modernen und individuellen Wohngebäuden. Man könnte sie auch Kleinsthäuser oder winzige Häuser nennen von ca. 15 m² bis 50 m² Wohnfläche.

    Der Nutzerkreis in Deutschland sind zum Beispiel folgende Gruppen:

    1. Personen, die sich hinsichtlich der Größe des Wohnraums, der Grundstücksfläche sowie der damit verbundenen Kosten reduzieren möchten.
    2. Berufstätige, Schüler oder Studenten, die zeitlich befristet an einem anderen Standort Wohnraum benötigen.
    3. Menschen, die ein Tiny House als Ferien- oder Wochenendhaus nutzen möchten.
    4. Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die ein Tiny House als Büro, Personalwohnungen oder als Ferienhaus zu gewerblichen Zwecken nutzen möchten.
    5. Die Bundesregierung könnte die wirtschaftlichen Minihäuser für Obdachlose entdecken (Little Home Köln e.V.).

    Aus baurechtlicher Sicht sind Tiny Houses (egal ob sie Reifen dran haben oder nicht) weder Wohnwagen, Wohnmobile, noch Fahrzeuganhänger mit gebäudegleicher Wirkung oder einfache bauliche Anlagen, Tiny Houses sind Gebäude“ die zu Dauerwohnzwecken genutzt werden.
    Die baurechtliche Zulassung ist abhängig von der Nutzung. Wird ein Tiny House als Wohn-, Ferien- oder Wochenendhaus genutzt, so ist grundsätzlich für eine dauerhafte als auch für eine temporäre Nutzung eine dafür öffentlich-rechtliche Baugenehmigung einzuholen. Diese Baugenehmigung kann erteilt werden, wenn sich der Standort auf einer von der Gemeinde dafür geplanten oder genehmigungsfähigen Bebauungsfläche befindet. Dazu zählen in der Regel Wohnsiedlungen, Mischgebiete aber auch im Bebauungsplan ausgewiesene Flächen für Ferien- oder Wochenendhäuser. Ein dauerhaftes Bewohnen außerhalb der baurechtlichen Innenbereiche ist in Deutschland grundsätzlich nur der Landwirtschaft und vergleichbaren anderen, auf den Außenbereich angewiesenen Nutzungen erlaubt. Zu den baurechtlichen Anforderungen zählt auch, dass der Bauherr die Erschliessung der Tiny Houses mit z.B. Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Müllabfuhr sicherstellt.

    Je nach Landesbauordnung (LBO) können Tiny Houses (TH)/ Tiny Houses on Wheel (THoW) allerdings genehmigungsfrei oder gar verfahrensfrei sein.

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    Bei der Suche nach einem Grundstück sind ein Blick auf den Flächennutzungs -und den Bebauungsplan zu empfehlen. In den Planunterlagen sind Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete im Innenbereich ausgewiesen, daneben gibt es Sondergebiete und natürlich den Außenbereich.

    DN Architekt

    Virtuelle Friedhof und der digitale Grabstein

    Virtuelle Friedhof und der digitale Grabstein mit bewegten Bildern und Tönen

    Friedhöfe sind Geschichte mit vielen unterschiedlichen Persönlichkeiten, sie zeugen von Kultur oder beherbergen oftmals architektonische Schätze aus vielen vergangenen Epochen. Sie sind Grundstücke, wo sich das Leben und die Geschichte  in sehr unterschiedlichen Farbmustern abspielt. Das digitale Zeitalter kann diese Geschichten lebendig werden lassen. Der virtuelle Friedhof und der digitale Grabstein wird die Ruhestätten verändern.

    Friedhöfe werden in Zukunft  moderne Informationstechnologien nutzen. Das digitale Foto-Grab mit digitalem Lebensbaum-Grabsteinen von modernen Steinmetzen mit Photovoltaik und verweisen zu Facebook und Co, Friedhof 10.0, digitaler Friedhof’ oder Friedhofsinformationssystem werden die Friedhöfe an die digitale Zeit anpassen und lebendig machen.

    DN Architekt

     

     

    Supermarkt und Discounter der Zukunft

    Der Einkaufsladen, Supermarkt und Discounter der Zukunft

     

    Regale mit Gewichtserkennung

    Regale mit Gewichtserkennung

    Der Einkaufsladen der Zukunft kommt ganz ohne Kassierer/in und  ohne Kasse mit Laufband aus und hat 24 Stunden am Tag geöffnet. Dafür gibt es bereits zwei Beispiele aus Schweden und Amerika die Aufsehen erregen.

    Der Einkaufsladen im schwedischen 4200-Einwohner-Ort Viken kommt ohne Personal und  Kassen aus. Die Kunden können sich registrieren lassen und eine App herunterladen. Die Ladentür öffnen und selbständig zahlen können die Kunden dann ebenfalls per App, indem sie die Ware mit der Handykamera einscannen.

    Das zweite Beispiel ist aus Amerika und wie sollte es auch anders sein, hat Amazon seine Hände im Spiel. Die Kunden im beschaulichen Seattle können eine “Amazon-Go”-App herunterladen und das Handy an eine Schranke am Eingang halten. Kameras und unterschiedliche andere Sensoren beobachten welche Artikel ein Käufer aus dem Regal holt und in seine Einkaufstasche legt. Alle Regalböden sind mit Gewichtserkennung ausgestattet, um herausgenommene Artikel zu registrieren. Am Ausgang hält der Ladenbesucher  das Handy an einen Sensor, um den Laden zu verlassen.

     

    Im Einkaufsladen der Zukunft können die Kunden die Produkte in den Einkaufswagen legen, dann durch eine Schranke fahren, die Waren registrieren und den Einkauf von der Karte abbuchen lassen.

    DN Architekt