Monatsarchiv Februar 19, 2019

    Digitale Lebensdokumentation

    Hier entsteht ein neuer Beitrag

    WEG VON FOSSILEM ÖL UND GAS !

    Hier entsteht ein neuer Beitrag

    Mini Haus

    Tiny House | Minihaus | Mikrohaus | Modulhaus

    Das Tiny House in Deutschland kommt !

    Mikrohaus

    „Tiny Houses“ (Mikro- oder Minihaus) sind die kleinste Form von modernen und individuellen Wohngebäuden. Man könnte sie auch Kleinsthäuser oder winzige Häuser nennen von ca. 15 m² bis 50 m² Wohnfläche.

    Der Nutzerkreis in Deutschland sind zum Beispiel folgende Gruppen:

    1. Personen, die sich hinsichtlich der Größe des Wohnraums, der Grundstücksfläche sowie der damit verbundenen Kosten reduzieren möchten.
    2. Berufstätige, Schüler oder Studenten, die zeitlich befristet an einem anderen Standort Wohnraum benötigen.
    3. Menschen, die ein Tiny House als Ferien- oder Wochenendhaus nutzen möchten.
    4. Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die ein Tiny House als Büro, Personalwohnungen oder als Ferienhaus zu gewerblichen Zwecken nutzen möchten.
    5. Die Bundesregierung könnte die wirtschaftlichen Minihäuser für Obdachlose entdecken (Little Home Köln e.V.).

    Aus baurechtlicher Sicht sind Tiny Houses (egal ob sie Reifen dran haben oder nicht) weder Wohnwagen, Wohnmobile, noch Fahrzeuganhänger mit gebäudegleicher Wirkung oder einfache bauliche Anlagen, Tiny Houses sind Gebäude“ die zu Dauerwohnzwecken genutzt werden.
    Die baurechtliche Zulassung ist abhängig von der Nutzung. Wird ein Tiny House als Wohn-, Ferien- oder Wochenendhaus genutzt, so ist grundsätzlich für eine dauerhafte als auch für eine temporäre Nutzung eine dafür öffentlich-rechtliche Baugenehmigung einzuholen. Diese Baugenehmigung kann erteilt werden, wenn sich der Standort auf einer von der Gemeinde dafür geplanten oder genehmigungsfähigen Bebauungsfläche befindet. Dazu zählen in der Regel Wohnsiedlungen, Mischgebiete aber auch im Bebauungsplan ausgewiesene Flächen für Ferien- oder Wochenendhäuser. Ein dauerhaftes Bewohnen außerhalb der baurechtlichen Innenbereiche ist in Deutschland grundsätzlich nur der Landwirtschaft und vergleichbaren anderen, auf den Außenbereich angewiesenen Nutzungen erlaubt. Zu den baurechtlichen Anforderungen zählt auch, dass der Bauherr die Erschliessung der Tiny Houses mit z.B. Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Müllabfuhr sicherstellt.

    Je nach Landesbauordnung (LBO) können Tiny Houses (TH)/ Tiny Houses on Wheel (THoW) allerdings genehmigungsfrei oder gar verfahrensfrei sein.

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    Bei der Suche nach einem Grundstück sind ein Blick auf den Flächennutzungs -und den Bebauungsplan zu empfehlen. In den Planunterlagen sind Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete im Innenbereich ausgewiesen, daneben gibt es Sondergebiete und natürlich den Außenbereich.

    DN Architekt